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AG Hamburg, 28.10.2007 - 7c C 52/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an eine Halterhaftung für Abschleppkosten bei Falschparken durch einen Dritten; Haftung als Zustandsstörer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Halter eines Pkws haftet nicht für Abschleppkosten, die dadurch entstehen, dass sein Kfz von einer dritten Person rechtswidrig auf privaten Flächen wie Flughäfen-Zufahrten abgestellt wird
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Halterhaftung für Abschleppkosten bei Falschparken
- advogarant.de (Kurzinformation)
Haftung für Abschleppkosten bei Überlassung eines Pkws an dritte Person
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04
Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem …
Auszug aus AG Hamburg, 28.10.2007 - 7c C 52/07
Hinzu kommen muss, dass die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht (BGH NJW 2005, 1366, 1368; 2003, 2377). - BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02
Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung
Auszug aus AG Hamburg, 28.10.2007 - 7c C 52/07
Hinzu kommen muss, dass die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht (BGH NJW 2005, 1366, 1368; 2003, 2377). - BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98
Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen …
Auszug aus AG Hamburg, 28.10.2007 - 7c C 52/07
Das setzt voraus, dass er die Beeinträchtigung durch eine eigene Handlung adäquat kausal mit verursacht haben muss (BGH NJW 1999, 2896). - EuGH, 28.10.2005 - C-258/05
Makhteshim-Agan Holding u.a. / Kommission
Auszug aus AG Hamburg, 28.10.2007 - 7c C 52/07
Das Gericht vermag auf Grundlage dieser Überlegungen den von Klägerseite beigefügten Urteilen des Amtsgerichts Hamburg vom 23. Dezember 2005 zum Geschäftszeichen 7b C 258/05 und vom 30. Januar 2006 zum Geschäftszeichen 5 C 131/05 nicht zu folgen.